„Ich habe das doch längst gemeldet“
Ein genervter Mieter am Telefon behauptet, er habe den Schaden vor drei Wochen durchgegeben. Du findest nichts dazu. Vielleicht hat er recht, vielleicht nicht — beweisen kann es keiner. Also entschuldigst du dich für etwas, von dem du nicht weißt, ob es passiert ist.




